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Auf einmal Rentner - Und nun?

Veröffentlicht: 17-04-2015
Geschrieben von: Dr. Musil

Bei meinen vielen Kontakten mit Menschen, die mit rentenversicherungsrechtlichen Fragestellungen auf mich zugekommen sind, möchte man meinen, dass die eine oder andere Frage eingentlich nicht gestellt werden dürfte. Eigentlich. So war ich bis vor wenigen Tagen der Meinung, dass die Krankenversicherung als "Neurentner" kein wirklich bedeutsames Thema mehr ist. Höchstens Fragen nach freiwlliger oder privater Krankenversicherung, wenn eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner nicht in Frage kommt. Damit lag ich allerdings ein ganz schönes Stück daneben.

Was passiert eigentlich dann, wenn der Mandant seine Beschäftigung aufgibt, um beispielsweise Familienangehörige zu pflegen und schlichtweg nicht daran denkt, sich in der Krankenversicherung versichern zu lassen? Auf einmal sind 20 Jahre vorbei, der Rentenantrag beschieden und die DRV stellt die Frage nach der Krankenversicherung.

Seit 01.04.2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung für alle Einwohner in der gesetzlichien oder privaten Krankenversciherung. Vom zuständigen Krankenversicher erhielt mein Mandant die Antwort, dass er selbstverständlich auf der Basis der genannten Pflicht zur Versicherung als Rentner nunmehr aufgenommen wird, zugleich aber rückwirkend die Beiträge seit dem Ausscheiden aus der Krankenversicherung anläßlich der Aufgabe seiner Beschäftigung nachzuzahlen hätte.

Die Fragestellungen, die sich nunmehr ergeben sind vielfältig und komplex. Hat mein Mandant wirklich die entsprechenden Beiträge nachzuzahlen und wenn ja, seit wann? Kommt eventuell eine Verjährungsfrist zum Tragen? Hat der Mandant einen Anspruch auf einen Beitragszuschuß zur Krankenversicherung seitens der Gesetzlichen Rentenversicherung?

Nun, bin gespannt ob sich solche oder ähnliche Fälle wiederholen.

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