Ein Rentenberater ist verpflichtet, sein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetz (RVG) zu berechnen.
Eine erste Beratung in Ihrer Angelegenheit kostet 120,00 € - 160,00 € je nach
Bedeutung, Schwierigkeit und Vermögensverhältnissen.
Abgerechnet wird nach der genauen Beratungszeit.
Die schon gezahlte Vergütung aus der Erstberatung wird bei einem möglichen
Folgeauftrag voll angerechnet.
Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten
Da jeder Beratungsfall persönliche Besonderheiten hat und es deshalb kaum möglich ist,
pauschale Honorare für eine bestimmte Tätigkeitsart zu nennen, empfiehlt es sich vor
Mandatsübergabe Fragen im Zusammenhang mit den Gebühren zu klären.
Zur Gebühr sind zudem alle Auslagen (z. B. Porto, Schreibauslagen, Telefon-
oder Reisekosten, ... usw.) und die gesetzliche Mehrwertsteuer zusätzlich zu entrichten.
Ich werde jedoch immer bemüht sein, Ihnen von Beginn an einen Gebührenrahmen zu
bezeichnen, da Kostenklarheit ein wesentlicher Grundsatz im Geschäftsbetrieb ist.