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Seit Jahresmitte gelten höhere Pfändungsfreigrenzen.

Zum 01.07.2011 hat der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenzen erhöht, und zwar um 4,4%. Vielfach nicht bekannt ist, dass u.a. auch Renten pfändbar sind. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt automatisch die neuen Werte. Die Pfändungsfreigrenze bei einem Alleinstehenden beträgt im Regelfall 1.028,89 EURO. Im Falle einer Unterhaltsverpflichtung einer Person gegenüber sind es bis zu 1.416,11 EURO und bei zwei Personen bis 1.631,37 EURO.


Aufbewahrungsfrist für DDR-Unterlagen endet.

Für die am 31.12.1991 in den neuen Bundesländern vorhandenen Lohnunterlagen läuft die Aufbewahrungsfrist zum 31.12.2011 aus. Wer der Aufforderung der Deutschen Rentenversicherung zur Kontenklärung bis jetzt nicht nachgekommen ist, sollte die Klärung seines Rentenversicherungskontos nunmehr umgehend beantragen, am sichersten über einen gerichtlich zugelassenen Rentenberater.


Besteuerung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 19.01.2010 seine bisherige Rechtssprechung bestätigt und entschieden, dass die Umstellung der Besteuerung der Alterseinkünfte auf das System der nachgelagerten Besteuerung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Durch das Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 neu geregelt, werden die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und die der berufsständischen Versorgungswerke nunmehr ebenso wie die Beamtenpensionen in vollem Umfang besteuert. In einer Übergangszeit von 2005 bis 2039 wird der steuerpflichtige Anteil der Renten kontinuierlich erhöht, beginnend mit einem Rentenbeginn bis 2005 zum Jahr 2005 von 50%.


Zunächst das Positive: Es gibt in den beiden nächsten Jahren keine Rentenkürzung.
Aber: Die Renten werden nicht erhöht.

Da die Durchschnittslöhne der Beschäftigten in 2009 um durchschnittlich 0,4% gesunken sind, müssten die Renten am 01. Juli 2010 im Westen um 2,1 % und im Osten um 0,54 % gesenkt werden. Mit der in 2009 eingeführten Rentenschutzklausel werden Rentenkürzungen generell für die Zukunft per Gesetz ausgeschlossen.
Im Umkehrschluss bedeutet dies aber eben auch, dass sich die ca. 20 Millionen Rentner definitiv in 2010, aber auch vermutlich in 2011 mit einer Nullrunde abfinden werden müssen.

 

Neue Regelungen zur Waisenrente

Ab dem 01. Juli 2015 treten neue Regelungen zur Waisenrente in Kraft.

  1. Wurden bisher an über 18-jährige Waisen Einkommen angerechnet, entfällt diese Anrechnung  mit o.g. Datum.
  2. Bislang konnten Waisenrenten auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen weiter gezahlt werden. Dies betraf u.a. die Waisen, die einen Freiwilligendienst leisteten. Nunmehr werden alle Freiwilligendienste einbezogen, die auch im Kindergeldrecht anerkannt sind, z.B. verschiedene internationale Freiwilligendienste

04.05.2015